Gold verzehren - für manche ein unvorstellbares Erlebnis...
Gold ist für den Verzehr geeignet. Die EU, die Schweiz und die Vereinigten Staaten erlauben die Verwendung von Gold in Nahrungsmitteln. In der Nahrungsmittelindustrie wird essbares Blattgold für den Verzehr mit dem Kennzeichen E175 bezeichnet. Das essbare Gold von DeLafée, sowohl Blattgold als auch Goldflocken, entspricht den EU Nahrungsmittel-richtlinien für E175.
DeLafée's essbares Gold glänzt auf Ihren kulinarischen Kreationen und kann so manchen Gast überraschen. Lassen Sie Ihrem Erfindungsgeist freien Lauf...
Goldflocken (min. 23 karat): 300 mg und 1000 mg
Blattgold (min. 23 karat) lose oder mit Transferpapier: 25 Blätter je 8 cm x 8 cm
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